Personenbezogene Daten

"Personenbezogene Daten" sind:

Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder einer bestimmbaren Person. Beispiele...


Verarbeitungen sind:

Sammlungen personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren nach bestimmten Merkmalen ausgewertet werden können, und jede sonstige Sammlung personenbezogener Daten, die gleichartig aufgebaut ist und nach bestimmten Merkmalen geordnet, umgeordnet und ausgewertet werden kann. Dazu gehören auch Handkarteien und nicht automatisierte Sammlungen von Daten.


Unter welchen Voraussetzungen dürfen personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere gespeichert und an Dritte weitergegeben (übermittelt) werden?

Personenbezogene Daten speichern und z.B. an Dritte übermitteln dürfen private Stellen oder Sie als Mitarbeiter ("verantwortliche Stelle") nur, wenn der Betroffene schriftlich eingewilligt hat oder es eine Rechtsvorschrift oder das BDSG erlaubt. Sonst ist dies verboten. Wenn z.B. ein Unternehmen Mitarbeiter-, Kunden- oder Lieferantendaten führt, der Arzt Patientendaten oder ein geschäftsmäßig tätiger Verein eine Mitgliedsdatei anlegt, müssen nach dem BDSG folgende Voraussetzungen für die Datenverarbeitung vorliegen:


Das Speichern personenbezogener Daten ist nur zulässig

  • im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertrages oder
  • im Rahmen eines vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen, z.B. bei einer Anfrage bzw. Bewerbung oder
  • soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden
  • wenn Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden, z.B. Telefonbuch
  • wenn der Betroffene eingewilligt hat